Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.
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Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung und Einführung neuer Verkehrstechnologien zur Steigerung der Flüssigkeit und Umweltverträglichkeit des Verkehrs, Verbesserung der Kooperation zwischen Straße, Schiene, Wasser und Luft im Gesamtverkehrssystem, Optimierung der Schnittstellen im Personen- und Güterverkehr und Förderung des regionalen Schienengüterverkehrs.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Anschaffungen
- Personalkosten
- Kosten für externe Dienstleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
- Kontaktaufnahme mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor Antragstellung
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur raschen Erprobung und Einführung neuartiger Verkehrstechnologien sowie innovativer Logistikkonzepte zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs. Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Umweltbilanz zu stärken, indem Kooperationsmodelle zwischen Straße, Schiene, Wasser und Luft weiterentwickelt werden. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen im Fokus, die Schnittstellen im Personen- und Güterverkehr effizienter gestalten und den regionalen Schienengüterverkehr nachhaltig fördern. Gefördert werden können Privatpersonen, öffentliche und private Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Kommunen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen liegt.
Die Förderquote beträgt pauschal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, zu denen projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten und Aufwendungen für externe Dienstleistungen zählen. Anträge können jederzeit und ohne Frist eingereicht werden, vorausgesetzt, es wurde vorab kein Maßnahmenbeginn vereinbart und eine Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat stattgefunden. Der schriftliche Antrag ist beim Staatsministerium einzureichen; die fachliche Begleitung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung. Durch diese Förderung werden zukunftsweisende Technologien und Konzepte in der Verkehrsentwicklung vorangetrieben, die einen spürbaren Beitrag zu einem vernetzten, umweltfreundlichen und leistungsfähigen Gesamtverkehrssystem im Freistaat leisten.
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