Zuschuss

Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie finanzielle Mittel für Folgevorhaben beantragen und diese für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme (bis 30 Minuten) oder programmfüllender Filme (ab 79 Minuten) einsetzen.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderziel

Förderung von Folgevorhaben nach einer Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis zur Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme oder programmfüllender Filme.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis
  • Geplanter Kurzfilm bis 30 Minuten oder programmfüllender Film ab 79 Minuten (mittellange Filme im Ausnahmefall möglich)
  • Erhebliche deutsche kulturelle Prägung des Films
  • Bestimmung und Eignung zur öffentlichen Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals (für Langfilme reguläre Kinoerstauswertung)
  • Vorliegen der nötigen Nutzungsrechte oder Option zum Erwerb
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung (max. 1 Seite)
  2. Drehbuch (bei Spielfilm)
  3. Storyboard und Drehbuch (bei Animationsfilm)
  4. Treatment oder projektgerechte Beschreibung (bei Dokumentarfilm)
  5. Projektgerechte Beschreibung (bei Experimentalfilm)
  6. Moodboard
  7. Stabliste mit Wohnsitzangabe
  8. Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge
  9. Directors Note oder Regiekommentar
  10. Producers Note oder Produktionskommentar
  11. Herstellungsplan (Zeitplan mit Meilensteinen)
  12. Verleihpläne bzw. Auswertungskonzept und Verleihzusage
  13. Vorkalkulation der Kosten nach FFA-Schema oder branchenüblicher Aufstellung
  14. Finanzierungsplan (Formular der BKM)
  15. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  16. Vorläufige Projektbescheinigung des BAFA
  17. Exposé und Treatment (bei Drehbuchentwicklung)
  18. Ideenskizze (bei Stoffentwicklung)
  19. Liste der Projektbeteiligten (falls vorhanden)
  20. Zeitplan für Vorbereitung (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
  21. Realisierungspläne nach Projektvorbereitung
  22. Finanzierungsplan mit Eigenanteilsberechnung

Beschreibung

Unternehmen, die im Rahmen des Deutschen Kurzfilmpreises eine Nominierung oder Auszeichnung erhalten haben, eröffnet sich mit diesem Zuschuss eine wertvolle Chance zur Realisierung weiterer filmischer Projekte. Gefördert werden Folgevorhaben in Form von Kurzfilmen (bis 30 Minuten) oder programmfüllenden Filmen (ab 79 Minuten), die eine deutliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen und für eine öffentliche Aufführung in Kinos oder auf namhaften Filmfestivals vorgesehen sind. Kleine und mittlere Unternehmen können die Mittel zur Herstellung oder zur Vorbereitungsphase einsetzen. Die nicht rückzahlbare Unterstützung unterstreicht das Ziel, künstlerische Vielfalt zu fördern und die Innovationskraft des deutschen Filmschaffens nachhaltig zu stärken.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Nominierung oder Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis sowie das Vorliegen sämtlicher Nutzungsrechte oder einer Optionsvereinbarung zum Erwerb. Projektvorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein. Zur Antragseinreichung sind zahlreiche Unterlagen in elektronischer Form bereitzustellen, darunter Drehbuch oder Treatment, Moodboard, Stab- und Besetzungsliste, Regie- und Produktionskommentar, detaillierter Herstellungs- und Finanzierungsplan nach FFA-Schema sowie behördliche Bescheinigungen des Finanzamts und des BAFA. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projekts über das Online-Portal der Bundesrepublik Deutschland eingereicht werden; die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Dieses Programm fördert nachhaltig künstlerische Ambitionen und verschafft nominierten Filmschaffenden die nötige finanzielle Grundlage für ambitionierte Folgeprojekte.

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