Vollbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Bedarfsorientierte vollbetreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung in Wien zur Förderung größtmöglicher Autonomie. Anträge ab 01.09.2024 unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung eines individuellen Betreuungsangebots in Wohngemeinschaften bzw. Einzelwohnungen für volljährige Menschen mit Behinderung auf Basis von Selbstbestimmung und Teilhabe, um größtmögliche Autonomie und den Übergang in selbständigere Wohnformen zu erreichen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 CGW
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung, Berufs- oder Arbeitsintegration bis zum Ende des Erwerbsfähigen Alters
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Nachweis der Behinderung (ärztlicher/psychologischer Befund oder Bescheid)
- Nachweis über Einkommen und Pflegegeld
- Verpflichtungs-/Haftungserklärung
Beschreibung
Die Förderung „Vollbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung“ des Fonds Soziales Wien richtet sich an volljährige Wiener:innen mit nicht altersbedingter körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung. Ziel dieser bedarfsorientierten Einzelleistung ist die umfassende Betreuung in Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen privater Anbieter:innen. Wesentliche Grundlage ist die Wahrung von Selbstbestimmung und größtmöglicher Autonomie, um schrittweise in selbständigere Wohnformen überzugehen. Die Unterstützung umfasst sowohl fachliche Begleitung des Alltags als auch Verpflegung und Unterkunft. Die Zuerkennung erfolgt auf Antrag ab dem 1. September 2024 und wird unbegrenzt gewährt, solange die individuelle Fördervoraussetzung fortbesteht.
Förderberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wien, die eine Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung, Berufs- oder Arbeitsintegration bis zum Ende des Erwerbsalters in Anspruch nehmen. Die finanzielle Eigenleistung wird anhand der Einkommens- und Pflegegeldsituation nach § 22 CGW berechnet. Zur Antragstellung sind vollständig ausgefülltes Formular, amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Nachweis über Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, ärztlicher Befund bzw. Bescheid über die Behinderung, Einkommens- und Pflegegeldnachweise sowie eine Verpflichtungs-/Haftungserklärung einzureichen. Eine Anerkennung der Einrichtung gemäß Allgemeinen und Spezifischen Förderrichtlinien des FSW ist Voraussetzung für die Zuerkennung. Die Antragstellung erfolgt beim Kund:innenservice des FSW, die Prüfung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team, das Entscheidung und Förderbescheid schriftlich bekannt gibt. Eine rechtzeitige Meldepflicht bei Änderungen sowie Nachweise über Eigenleistungen sind fortlaufend zu erbringen.
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