Zuschuss

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten (ehemals: Stadtumbau West)

Fördergebiet für die städtebauliche Erneuerung im Nordenham-Einswarden Zentrum mit Schwerpunkt auf Klimaschutz, Klimaanpassung und grüner Infrastruktur. Durchführungszeitraum 2019–2027, Gesamtförderrahmen ca. 1,5 Mio. € (2/3 Bund & Land, 1/3 Stadt).

Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: Ca. 1,5 Mio. € Gesamtförderrahmen
Förderquote: 66%
Projektstart ab: 01.01.2019
Projektdauer: 96 Monate

Förderziel

Städtebauliche Erneuerung und nachhaltige Entwicklung des Quartiers Nordenham-Einswarden Zentrum einschließlich Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zur Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie zur Barrierefreiheit.

Förderfähige Ausgaben

  • Abbruchkosten
  • Erwerb von Flächen
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Barrierereduzierende Maßnahmen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Verfügungsrecht im Sanierungsgebiet Einswarden Zentrum
  • Maßnahmen im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
  • Einbindung von Klimaschutz- und Barrierefreiheitsmaßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
  2. Sanierungssatzung
  3. Nachweis der Eigentumsverhältnisse

Bewertungskriterien

  • Umsetzung des ISEK
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Barrierefreiheit

Beschreibung

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten“ fördert die städtebauliche Erneuerung im Zentrum von Nordenham-Einswarden in Niedersachsen. Ziel ist die nachhaltige Quartiersentwicklung mit Schwerpunkt auf Klimaschutz, Klimaanpassung und grüner Infrastruktur sowie auf Barrierefreiheit. Öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit Eigentums- oder Verfügungsrecht im Sanierungsgebiet können Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beantragen. Gefördert werden unter anderem Abbruchkosten, der Erwerb von Flächen, Infrastrukturmaßnahmen, private Modernisierungsarbeiten sowie spezifische Klimaschutz- und barrierereduzierende Projekte. Die Finanzierungsquote beträgt bis zu 66 %, wobei Bund und Land zwei Drittel und die Stadt einen Drittel der förderfähigen Kosten übernehmen.

Der Durchführungszeitraum erstreckt sich von Januar 2019 bis Dezember 2027, Anträge können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Der Gesamtförderrahmen beläuft sich auf etwa 1,5 Mio. Euro. Bewertungsschwerpunkte liegen auf der konsequenten Umsetzung des ISEK, dem Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie der Herstellung von Barrierefreiheit. Für die Antragstellung sind das ISEK, die Sanierungssatzung und der Nachweis der Eigentumsverhältnisse vorzulegen. Das Programm bietet eine langfristige Perspektive für eine klimaresiliente und inklusive Quartiersentwicklung und richtet sich an Bürger:innen sowie kommunale Akteur:innen, die aktiv zur Gestaltung eines zukunftsfähigen, lebenswerten Stadtteils beitragen möchten.

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