Wachstums.FINANZIERUNG
Ausfinanzierung von Wachstumsprojekten innovativer Unternehmen in Kärnten mit förderbaren Projektkosten ab EUR 50.000,-. Anträge sind ab 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit Wachstums.FINANZIERUNG unterstützt der KWF die Umsetzung herausfordernder Projektvorhaben, um die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Unternehmen zu verbessern und hochwertige Arbeitsplätze in Kärnten zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Aktivierungsfähige Vermögensgegenstände
- Personalkosten
- Sonstige betriebliche Kosten gemäß § 231 Ziff. 8 UGB
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht förderungsfähige Kosten laut KWF-Kostenleitfaden
- Kosten mit potenziellen Interessenkonflikten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Rechnungslegung nach UGB (Bilanz und GuV)
- Projektkosten mindestens 50.000 €
- Unternehmenssitz bzw. Projektrealisierung in Kärnten
- Unternehmen nicht in wirtschaftlicher Krise gemäß Eigenkapitalersatz-Gesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahresabschluss (Bilanz und GuV)
- Projektbeschreibung
- Nachweise über Eigen- und Fremdfinanzierung
- Belege für förderbare Kosten
- ID Austria
Bewertungskriterien
- Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens
- Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze
- Innovationsgehalt des Projekts
- Ausgewogene Finanzierungsstruktur
Beschreibung
Die Wachstums.FINANZIERUNG des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder wesentlicher Projektumsetzung in Kärnten und bietet zinsgünstige Darlehen zur Ausfinanzierung innovativer Vorhaben ab 50.000 EUR. Innerhalb eines zweijährigen Projektzeitraums beteiligt sich der KWF mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten – darunter aktivierungsfähige Vermögensgegenstände, Personalkosten sowie sonstige betriebliche Ausgaben gemäß § 231 Ziff. 8 UGB. Voraussetzung sind die Rechnungslegung nach UGB, ein nachweislich ausgewogenes Finanzierungsmodell sowie ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen ohne Krise nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz. Anträge können von 1. Juli bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden, vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz regionaler Betriebe sowie die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in Kärnten. Die Auswahl berücksichtigt den Innovationsgehalt des Projekts, die Nachhaltigkeit seiner Finanzstruktur und das Potenzial zur Erschließung neuer Märkte. Zur Antragstellung sind Jahresabschluss, Projektbeschreibung, Finanzierungsnachweise und Belege über die förderbaren Kosten einzureichen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Mittelbereitstellung in zwei bis drei Tranchen entlang definierter Meilensteine. Der Fonds unterstützt damit gezielt riskante Wachstumsphasen, in denen private Kreditgeber oft zurückhaltend agieren.
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