Darlehen

Wachstums.FINANZIERUNG

Ausfinanzierung von Wachstumsprojekten innovativer Unternehmen in Kärnten mit Darlehen bis zu 50% der förderbaren Kosten. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis 50 % der förderbaren Kosten
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 01.04.2026
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Mit Wachstums.FINANZIERUNG unterstützt der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) die Umsetzung herausfordernder Wachstumsprojekte, die die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz innovativer Unternehmen in Kärnten stärken und hochwertige Arbeitsplätze schaffen, durch maßgeschneiderte Finanzierungsinstrumente.

Förderfähige Ausgaben

  • aktivierungsfähige Vermögensgegenstände
  • Personalkosten
  • sonstige betriebliche Kosten gemäß § 231 Ziff. 8 UGB

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten gemäß KWF-Kostenleitfaden
  • Kosten mit potenziellen Interessenkonflikten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Klein- und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden
  • Rechnungslegung nach UGB
  • Unternehmen in finanzieller Krise ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsnachweis
  3. Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz)
  4. ID Austria Nachweis

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze

Beschreibung

Mit Wachstums.FINANZIERUNG fördert der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) Ausfinanzierungs-Darlehen für innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Kärnten. Bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten – darunter aktivierungsfähige Vermögensgegenstände, Personalkosten und sonstige betriebliche Aufwendungen gemäß § 231 Ziff. 8 UGB – können über einen maximal zweijährigen Projektdurchführungszeitraum bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass ein wesentlicher Anteil des Vorhabens in Kärnten realisiert wird und eine Rechnungslegung nach UGB erfolgt. Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise gemäß Eigenkapitalersatz-Gesetz sind von der Förderung ausgeschlossen; in solchen Fällen muss die wirtschaftliche Stabilität vor Antragstellung sichergestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen mit bis zu achtjähriger Laufzeit, einer tilgungsfreien Phase von bis zu vier Jahren und marktüblicher Verzinsung auf Basis des EU-Referenzzinssatzes zuzüglich Bonitätsaufschlag. Die Auszahlung erfolgt in Tranchen nach Erreichen vereinbarter Meilensteine.

Wachstums.FINANZIERUNG unterstützt vor allem Projekte zur Unternehmensgründung, Fertigungsüberleitung, Produktneuheiten, Expansion, Einführung neuer Technologien und Erschließung neuer Märkte. Anspruchsvolle Vorhaben stärken die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und sichern hochwertige Arbeitsplätze vor Ort. Förderanträge können bis 31 Dezember 2026 elektronisch eingereicht werden; als Projektbeginn gilt das Einreichen des Antrags. Dem Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Nachweise zur Gesamtfinanzierung, der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) sowie ein ID Austria-Nachweis beizulegen. Mit der passgenauen Unterstützung setzt der KWF Impulse für nachhaltiges Wachstum und trägt zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Kärnten bei.

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