WE-Heraeus-Seminare
Förderung und Organisation wissenschaftlich international ausgerichteter WE-Heraeus-Seminare zum Austausch von Forschungsergebnissen in allen Bereichen der Physik. Anträge werden zweimal jährlich geprüft.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des wissenschaftlichen Gedankenaustauschs durch Organisation und Finanzierung von Seminaren in allen Bereichen der modernen Physik sowie Initiierung und Stärkung internationaler Kooperationen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterkunft und Verpflegung
- Reisekostenerstattung für Sprecher:innen und Leitung
- Posterpreise
- Organisation und Durchführung des Seminars
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vortragshonorare
- Honorare für externe Dienstleister
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wissenschaftliche Leitung (bis zu drei Personen) aus Deutschland bzw. Deutschland und Partnerland
- Antrag in Deutsch oder Englisch
- Einreichung mindestens sechs Monate vor Seminartermin
- Umfang des Antrags ca. 10 Seiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Seminartitel, Ort und Datum
- CVs der wissenschaftlichen Leitung
- Begründung und wissenschaftlicher Hintergrund
- Vorgeschlagenes Programm und Zeitplan
- Zusammenfassung für Webseite (ca.250 Wörter)
Bewertungskriterien
- Wissenschaftlicher Innovationsgehalt
- Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Internationalität und Kooperation
- Frauenanteil in Sprecher:innen und Teilnehmer:innen
Beschreibung
Die Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung fördert deutschlandweit die Konzeption und Durchführung wissenschaftlich international ausgerichteter WE-Heraeus-Seminare in allen Bereichen der modernen Physik. Die Initiative richtet sich an Privatpersonen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die Seminare mit bis zu drei wissenschaftlichen Leiter:innen aus Deutschland und gegebenenfalls einem Partnerland planen. Die Stiftung übernimmt 100 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Unterkunft, Verpflegung, Reisekostenerstattungen für Sprecher:innen und Leitung, Posterpreise sowie Organisations- und Durchführungskosten. Nicht gefördert werden Vortragshonorare, externe Dienstleister-Honorare und Investitionskosten. Die Auswahlorientierung erfolgt anhand des wissenschaftlichen Innovationsgehalts, der Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der internationalen Kooperation sowie des Frauenanteils bei Sprecher:innen und Teilnehmer:innen. Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden, müssen etwa sechs Monate vor Seminarbeginn vorliegen und umfassen rund zehn Seiten.
Interessierte Wissenschaftler:innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen fassen in einem Anschreiben Titel, Ort und Datum sowie eine ca. 250-Wörter-Zusammenfassung für die Website zusammen. Hinzu kommen Lebensläufe der wissenschaftlichen Leitung, eine detaillierte Begründung mit wissenschaftlichem Hintergrund, ein vorläufiger Programmablauf einschließlich Zeitplan und Sprecher:innenliste. Die Entscheidung über die zweijährlichen Gremiensitzungen erfolgt zu festen Deadlines, die auf der Website der Stiftung veröffentlicht werden. Mit der Förderung werden nachhaltige Impulse für den fachlichen Dialog und die Initiierung oder Stärkung internationaler Kooperationen geschaffen – ein Forum, das Raum für intensive Diskussionen, gezielte Nachwuchsförderung und vielfältige Vernetzungsmöglichkeiten bietet.
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