Welpen-Patenschaft (Stiftung Deutsche Schule für Blindenführhunde)
Privatpersonen, Familien oder Paare im Raum Berlin können ab der 10. Lebenswoche einen Welpen aufnehmen und ihn rund 1,5 Jahre in Grunderziehung, Sozialisierung und Umweltgewöhnung begleiten – Stiftung übernimmt Kosten und Trainer*innen unterstützen fortlaufend.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Aufzucht und Sozialisierung von Blindenführhund-Welpen durch private Patenschaften zur Steigerung der Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen durch zuverlässige Führhunde.
Förderfähige Ausgaben
- Futter
- Tierarztkosten
- Ausstattung (Leine, Halsband, Futternapf)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnort im Umkreis von Berlin
- Bereitschaft zu regelmäßigen Treffen mit Trainer*innen
- Einverständnis aller Haushaltsmitglieder und des Vermieters zur Hundehaltung
- Ausreichend Zeit für Bewegung und Zuwendung
- Idealerweise Wohnung im ersten Stock oder mit Aufzug
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon
Beschreibung
Die Welpen-Patenschaft der Stiftung Deutsche Schule für Blindenführhunde ermöglicht engagierten Privatpersonen, Familien oder Paaren im Raum Berlin, ab der 10. Lebenswoche einen Labrador-Welpen für etwa 18 Monate in Haushalt und Alltag aufzunehmen. Während dieser Zeit übernehmen die Patenfamilien die Grunderziehung, Sozialisierung und Umweltgewöhnung des künftigen Blindenführhundes. Alle anfallenden Kosten für Futter, tierärztliche Versorgung und wichtige Ausstattung (Leine, Halsband, Futternapf) werden zu 100 % von der Stiftung getragen. Erfahrene Trainer:innen stehen kontinuierlich mit Rat und Tat zur Seite: Bei regelmäßigen Treffen vermitteln sie Fachwissen, beantworten Fragen und unterstützen bei der Entwicklung eines selbstbewussten und verlässlichen Begleithundes.
Interessierte müssen im Einzugsbereich von Berlin wohnen, die Haltung durch alle Haushaltsmitglieder und – falls erforderlich – den Vermieter abgesichert haben sowie ausreichend Zeit für Bewegung und Zuwendung bieten können. Eine Wohnung im ersten Stock oder mit Aufzug wird empfohlen, um die Gelenke des jungen Hundes zu schonen. Die Patenschaft verbindet soziales Engagement mit einem konkreten Beitrag zum Tier- und Klimaschutz, denn eine fundierte Aufzucht fördert die spätere Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen durch verlässliche Assistenz. Anträge sind jederzeit möglich; die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail oder Telefon, um den Ablauf und nächste Schritte zu besprechen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.