Zuschuss

Werteprojekte

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert Projekte zur Wertevermittlung für zugewanderte Menschen in Bayern. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: bis zu 90%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Dies schließt die Vermittlung der Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung (Demokratieverständnis, Gleichberechtigung, Toleranz), die Stärkung der Akzeptanz dieser Werte und Regeln sowie interkulturelle und interreligiöse Begegnungen ein. Gleichzeitig sollen praktische Hilfen das Ankommen erleichtern und Wege zur gesellschaftlichen Partizipation aufgezeigt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Ausgaben für die Kinderbetreuung
  • Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsfähige Träger mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projekts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  2. Projektkonzept
  3. Ausgaben- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Das Förderprogramm „Werteprojekte“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unterstützt gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen in Bayern bei der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Vermittlung demokratischer Grundwerte und kultureller Kenntnisse für zugewanderte Menschen. Ziel ist es, Zuwanderer:innen ein tieferes Verständnis der Rechts- und Werteordnung—insbesondere Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz—zu ermöglichen, interkulturelle und interreligiöse Begegnungen zu fördern und praktische Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe anzubieten. Projekte können jederzeit beantragt werden, da keine starren Fristen bestehen.

Förderfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie weitere Gemeinkosten im Rahmen des Zuwendungszwecks, wobei eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich ist. Die maximale Laufzeit eines Vorhabens beträgt 12 Monate. Voraussetzung ist die Einreichung eines formatierten Antrags inkl. Projektkonzept sowie eines Ausgaben- und Finanzierungsplans. Rechtsfähige Träger mit nachgewiesener Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können ihre Unterlagen online über das BayernPortal oder schriftlich bei der Regierung von Mittelfranken—Sachgebiet 15 (Integration und Förderung, Ausgleichsamt)—einreichen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit erlaubt eine flexible Planung und schnelle Umsetzung innovativer Angebote zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Bayern.

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