Wissenschaftliche Einzelvorhaben
Das Land Niederösterreich fördert in Einzelfällen größere wissenschaftliche Vorhaben in Niederösterreich mit besonderer strategischer Bedeutung für den Forschungsstandort. Anträge können ab 01.06.2026 jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von größeren wissenschaftlichen Vorhaben (Forschungsprojekten, Stiftungsprofessuren, Forschungsinfrastrukturen etc.), die eine besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Niederösterreich haben und im besonderen Interesse des Bundeslandes liegen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederösterreichbezug (Sitz oder wesentliche Durchführung in Niederösterreich)
- Strategische Bedeutung für das Land Niederösterreich
- Beitrag zu den Zielen der FTI-Strategie Niederösterreich und/oder der Hochschulstrategie Niederösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Finanzierungsplan (Eigenleistungen und Drittmittel)
- Zeitplan für das Vorhaben
Bewertungskriterien
- Beitrag zur FTI-Strategie Niederösterreich
- Besonderes Interesse des Landes Niederösterreich
- Wissenschaftliche Exzellenz
Beschreibung
Das Programm „Wissenschaftliche Einzelvorhaben“ des Landes Niederösterreich unterstützt einmalig größere Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren und Infrastrukturen, die im Bundesland eine herausragende strategische Bedeutung entfalten. Förderungsempfänger:innen können Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen oder auch Privatpersonen mit Sitz bzw. wesentlichem Projektdurchführungsschwerpunkt in Niederösterreich sein. Anträge werden als Zuschuss gewährt und können jederzeit ab dem 1. Juni 2026 ohne Fristende eingereicht werden. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Niederösterreichbezug, eine besondere Relevanz im Sinne der FTI-Strategie und/oder der Hochschulstrategie sowie ein deutlich erkennbarer Mehrwert für den Wissenschaftsstandort Niederösterreich. Bewertet wird nach dem Beitrag zur landesweiten Forschungs- und Innovationsagenda, dem besonderen Interesse des Bundeslandes und der wissenschaftlichen Exzellenz des Projekts.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenkalkulation, einen Finanzierungsplan mit Eigenleistungen und Drittmitteln sowie einen präzisen Zeitplan. Mit der Entscheidung wird ein konkreter Förderbetrag zugesagt, der als finanzieller Beitrag zur Realisierung des Vorhabens dient und Eigenmittel sowie Drittmittel ergänzt. Die Abwicklung und Kontrolle erfolgen gemäß den Richtlinien zum NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; die Antragsteller:innen verpflichten sich, die Verwendung der Mittel nachzuweisen und die Ziele des Projekts fristgerecht umzusetzen. Interessierte Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler:innen erhalten fachliche Begleitung durch die Abteilung Wissenschaft und Forschung der NÖ Landesregierung und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Niederösterreich.
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