Wohnen exklusive Tagesstruktur
Stationäre Wohnleistung für Menschen mit Behinderungen in Tirol zur Unterstützung der privaten Lebensgestaltung. Anträge sind jederzeit möglich; Leistungen werden max. für 5 Jahre gewährt.
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Förderkriterien
Förderziel
Menschen mit Behinderungen, die auf permanente Begleitung und Hilfestellung angewiesen sind, sollen mit dieser Wohnleistung in allen Bereichen der privaten Lebensgestaltung unterstützt und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach § 4 Abs. 2 TTHG
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe
- Bereitschaft zur Mitwirkung bei Antragstellung und Verfahrensdurchführung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformulare auf Gewährung von Leistungen nach dem TTHG
- Nachweise zum Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen
Beschreibung
Die Wohnleistung „Wohnen exklusive Tagesstruktur“ in Tirol ermöglicht es Erwachsenen und Jugendlichen mit Behinderungen, die nicht selbstständig leben können und eine dauerhafte Begleitung benötigen, in stationären Einrichtungen ein individuell gestaltbares Zuhause zu finden. Die Förderung unterstützt alle Aspekte der privaten Lebensführung: von der Basisversorgung über hauswirtschaftliche Tätigkeiten bis zu sozialer und kommunikativer Begleitung. Zusätzlich werden Freizeitaktivitäten, Gesundheitsförderung, Krisenintervention sowie Beratung in partnerschaftlichen und sexuellen Fragen angeboten. Die Angebote orientieren sich an den Grundprinzipien des Tiroler Teilhabegesetzes (§ 12 Abs. 2 lit. c TTHG) und der UN-Behindertenrechtskonvention, setzen auf Empowerment, Wahlfreiheit und Begegnung auf Augenhöhe. Die Leistungen können probeweise ab 16 Jahren erprobt werden und werden nach Bedarf und fachlicher Konzeption flexibel im Einzel- oder Gruppensetting erbracht. Eine Kurzzeitunterbringung sowie Schnuppertage sind möglich. Die Förderung ist als Zuschuss ausgestaltet und wird für maximal 60 Monate gewährt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Tirol. Voraussetzungen sind der Nachweis einer Behinderung (§ 3 lit. a TTHG), österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung, Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Aussicht auf eine Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Mitwirkung bei Antragstellung und Verfahren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; Leistungen beginnen frühestens am Monatsersten des Antragseingangs und gelten für bis zu fünf Jahre. Erforderlich sind das ausgefüllte Antragsformular nach dem Tiroler Teilhabegesetz sowie Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen. Detailinformationen zu Leistungsinhalten, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen finden sich in der offiziellen Leistungsbeschreibung „Anlage 18 – Wohnen exklusive Tagesstruktur“, während alle Formulare online bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol abrufbar sind.
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