Zuschuss

Wohnen mit und ohne Tagesstruktur in Einrichtungen der Chancengleichheit

Das Land Kärnten fördert verschiedene Wohnformen für Menschen mit Behinderung mit und ohne Tagesstruktur bzw. Assistenz. Einrichtungen mit Bewilligung nach K-HG und gültigem Leistungsvertrag können jederzeit Anträge stellen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gemäß § 13 Abs. 1 Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) werden diverse Wohnformen für Menschen mit Behinderung gefördert, darunter vollzeitbetreute, teilzeitbetreute und außenbetreute Wohnformen sowie Wohnverbundsysteme mit oder ohne Tagesstruktur und mobile Wohnbegleitung, um selbstbestimmtes Wohnen entsprechend den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllen des Behindertenbegriffs nach § 2 K-ChG; keine Leistungen bei vorwiegend altersbedingten Funktionsbeeinträchtigungen, Pflegeheimbewohner:innen oder psychisch/chronisch Erkrankten im Rahmen der Abteilung 4
  • Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen nach § 5 K-ChG (österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte und bestimmte andere Statusgruppen)
  • Antragstellung
  • Erforderlichkeit der Leistung
  • Verfügbarkeit eines bedarfsgerechten Platzes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Sozialmedizinischer Erhebungsbericht (erstellt vom Gesundheitsamt der Bezirksverwaltungsbehörde)
  2. Aktuelles fachärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  3. Einkommensnachweise (z. B. Einkommenssteuerbescheid, Lohnzettel, Waisenpension, Pflegegeldbescheid, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfennachweis)
  4. Formloser Antrag oder behördeninternes Formular

Beschreibung

In Kärnten bietet das Land eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Wohnangebote für Menschen mit Behinderung realisieren. Gefördert werden vollzeit-, teilzeit- und außenbetreute Wohnformen, Wohnverbund-Systeme mit oder ohne Tagesstruktur sowie mobile Wohnbegleitung. Die Basis der Förderung bildet § 13 Abs. 1 des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (K-ChG), ergänzt durch eine Bewilligung nach dem Kärntner Heimgesetz (K-HG) und einen gültigen Leistungsvertrag mit dem Land Kärnten. Ziel ist es, selbstbestimmtes Wohnen entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse zu ermöglichen und damit Teilhabe sowie Lebensqualität zu steigern.

Voraussetzungen sind die Erfüllung des Behindertenbegriffs gemäß § 2 K-ChG (ohne vorwiegend altersbedingte Beeinträchtigungen oder Pflegeheimaufenthalt), der persönlichen Voraussetzungen nach § 5 K-ChG (z. B. österreichische Staatsbürgerschaft oder anerkannter Asylstatus), die Notwendigkeit der Leistung sowie die Verfügbarkeit eines bedarfsgerechten Platzes. Anträge können jederzeit gestellt werden; die Behörde entscheidet innerhalb von höchstens vier Monaten. Dem formlosen Antrag sind ein sozialmedizinischer Erhebungsbericht, ein aktuelles fachärztliches Gutachten sowie Einkommensnachweise beizulegen. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Leistungserbringer:innen; Wohnversorgte leisten einen Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld. Diese Förderung stärkt die Chancengleichheit und fördert die selbstständige Wohnform für Menschen mit Behinderung.

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