Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Chancengleichheit
Über den Fördergeber
Die Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung ist eine zentrale Fachabteilung des Landes Kärnten und verantwortet die Koordination und Steuerung aller landesweiten Tätigkeiten in den Bereichen Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe sowie Chancengleichheit. Sie gliedert sich in die Fachstelle Kinderschutz, das Sachgebiet Sozialinspektion mit internem Kontrollsystem (IKS) und die interdisziplinäre Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kinder- und Jugendhilfe. Aufgabe der Abteilung ist es, Standards und Qualitätsentwicklungsprozesse im Kinderschutz zu etablieren, Beratungs- und Vernetzungsangebote bereitzustellen und Familien in herausfordernden Lebenslagen frühzeitig zu unterstützen.
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Mission & Vision
Die Abteilung 4 setzt sich dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Kärnten das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen und bestmögliche Entwicklungsbedingungen erhalten. Wir fördern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern und Professionellen, um Kinderschutzwissen in Aus- und Fortbildung breit zu verankern. Durch koordinierte Netzwerkarbeit und kontinuierliche Qualitätsentwicklung wollen wir sicherstellen, dass Hilfeangebote frühzeitig greifen und in ihrer Wirksamkeit beständig verbessert werden.
Zielgruppen
Die Angebote und Förderprogramme der Abteilung 4 richten sich an Kinder und Jugendliche im Bundesland Kärnten, Familien und Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen, Fachkräfte und Institutionen wie Elementarpädagog:innen, Lehrkräfte, Ärzt:innen, Polizist:innen sowie psychosoziale Dienstleister:innen und an Bezirksverwaltungsbehörden sowie lokale Beratungsstellen.