Yagmur Erinnerungspreis „Zivilcourage im Kinderschutz“
Jährlich mit 2.000 € dotierter Erinnerungspreis für herausragende Zivilcourage im Kinderschutz in Hamburg und Norddeutschland.
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Förderkriterien
Förderziel
Auszeichnung und Förderung von Personen, Initiativen und Institutionen, die sich mutig und vorbildlich für den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt in Hamburg und Norddeutschland einsetzen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliche Begründung des Vorschlags (maximal zwei Seiten)
- Angabe von Name und Kontaktdaten der vorgeschlagenen Person oder Institution
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewerbungsschreiben (maximal zwei Seiten)
- Nennung von Name und Kontaktdaten der vorgeschlagenen Person/Institution
Bewertungskriterien
- Zivilcourage im Kinderschutz
- Wirksamkeit in Hamburg und Norddeutschland
- Modellcharakter und Nachhaltigkeit
Beschreibung
Der Yagmur Erinnerungspreis „Zivilcourage im Kinderschutz“ würdigt jährlich herausragendes Engagement zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt in Hamburg und Norddeutschland. Mit einer dotierten Summe von 2.000 € fördert der Preis Personen, Initiativen oder Institutionen, die sich mutig und vorbildlich im Kinderschutz einsetzen. Die Auszeichnung wird jeweils am Todestag von Yagmur vergeben und steht symbolisch für alle, die sich unermüdlich dafür einsetzen, Kindern in schwierigen Lebenslagen beizustehen. Dabei legt die Jury besonderes Augenmerk auf die gelebte Zivilcourage, die nachweisliche Wirksamkeit im geförderten Gebiet sowie den Modellcharakter und die Nachhaltigkeit der Aktivitäten. Trägerin des Preises ist die gemeinnützige Yagmur Gedächtnisstiftung, die sich seit ihrer Gründung 2016 unter anderem der Vernetzung von Politik, Behörden und Zivilgesellschaft widmet.
Förderberechtigt sind private Personen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Wirkungsschwerpunkt in Hamburg und Norddeutschland. Vorschläge können fortlaufend eingereicht werden und erfordern eine schriftliche Begründung des Engagements (maximal zwei Seiten) sowie die Angabe von Name und Kontaktdaten der nominierten Person oder Institution. Die Bewerbung unterliegt klar definierten Bewertungskriterien, die neben Mut und vorbildlichem Handeln im Kinderschutz auch die regionale Relevanz und die Übertragbarkeit guter Praxismodelle berücksichtigen. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit bietet der Erinnerungspreis allen engagierten Akteur:innen eine gleichbleibende Chance, für ihren Einsatz im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Kindeswohls anerkannt zu werden.
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