Zuschuss

Zukunftsfonds Steiermark

Der Zukunftsfonds Steiermark fördert innovative und zukunftsweisende Projekte in der Steiermark in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.05.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 25% - 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von innovativen und zukunftsweisenden Projekten aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, um den Wissenschafts- und Forschungsstandort Steiermark zu stärken und auf europäische und globale Herausforderungen vorzubereiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Overhead (max. 20%)
  • Sachkosten
  • Investitionen (max. €400 netto)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von nicht eindeutig projektbezogenen, beweglichen Gütern
  • Anschaffung von technischer Infrastruktur
  • Repräsentationsausgaben
  • Vorsteuer bei Vorsteuerabzug

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansässigkeit in der Steiermark
  • Wissenschafts- oder Forschungszweck
  • Antragstellung vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Arbeits-, Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Ausgaben (Rechnungen, Zahlungsnachweise)

Beschreibung

Der Zukunftsfonds Steiermark unterstützt als regionales Förderinstrument zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung in der Steiermark. Förderberechtigt sind steirische Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ohne Gewinnorientierung sowie Vereine mit wissenschaftlichem Zweck. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von 25 % bis 100 % werden Vorhaben gefördert, die den Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken und auf europäische sowie globale Herausforderungen vorbereiten. Gefördert werden dabei Personalkosten, Sachkosten und Overhead (max. 20 % der Personalkosten) sowie Investitionen bis zu netto € 400,–. Durch die offene Einreichmöglichkeit zu jeder Zeit bietet der Fonds einen flexiblen Rahmen zur Einwerbung von Mitteln für innovative Forschungsvorhaben.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Ansässigkeit in der Steiermark, ein klar definierter Wissenschafts- oder Forschungszweck sowie die Antragstellung vor Projektbeginn. Der Förderprozess umfasst die Einreichung eines standardisierten Antragsformulars mit Projektbeschreibung, Arbeits-, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweisen über eingereichte Rechnungen und Zahlungsbelege. Eine formale Begutachtung stellt sicher, dass die eingesetzten Mittel effizient, sparsam und wirksam eingesetzt werden. Durch genderneutrale Ansprache und transparente Richtlinien werden alle Beteiligten – von Wissenschaftler:innen über Projektleiter:innen bis hin zu Organisationsträger:innen – angesprochen. Die unbegrenzte Fristgestaltung ermöglicht eine kontinuierliche Finanzierung, um zukunftsorientierte Forschungsideen nachhaltig voranzutreiben.

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