Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte
Förderung innovativer Projekte zur Stärkung der regionalen Entwicklung in definierten Zukunftsregionen Niedersachsens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen und Projekten in Zukunftsregionen in Niedersachsen, um Innovation, nachhaltige Entwicklung und Strukturstärkung in ländlichen und strukturschwachen Räumen voranzutreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Infrastruktur
- Personalkosten
- Sachausgaben
- Digitalisierungstechnologien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Laufende Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in einer der definierten Zukunftsregionen
- Projektbezug zur regionalen Entwicklung
- Nachweis der Eigenmittel oder Kofinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kofinanzierungsnachweis
- Zeit- und Meilensteinplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Beitrag zur Regionalentwicklung
- Nachhaltigkeit
- Kooperationsaspekte
Beschreibung
Das Förderprogramm Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte richtet sich an öffentliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände und Vereine innerhalb der ausgewiesenen Zukunftsregionen Niedersachsens. Ziel ist die Stärkung ländlicher und strukturschwacher Räume durch Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Forschung & Innovation sowie Landwirtschaft und Städtebau. Dabei werden Projekte gefördert, die in enger Kooperation vor Ort Mehrwerte schaffen und einen hohen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit sowie einen spürbaren Beitrag zur regionalen Entwicklung aufweisen. Antragsberechtigt sind Vorhaben mit einem regionalen Bezug, die einen Nachweis über Eigenmittel oder Kofinanzierung erbringen. Die Förderquote liegt je nach Projekt zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben, zu denen unter anderem Infrastrukturinvestitionen, Personalkosten, Sachausgaben und Technologien zur Digitalisierung zählen. Laufende Verwaltungskosten sowie rückwirkende Ausgaben sind hingegen ausgeschlossen.
Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate; die Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereitgestellt. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein vollständiger Finanzierungsplan, der Kofinanzierungsnachweis sowie ein Zeit- und Meilensteinplan einzureichen. Bewertet werden Anträge anhand der Kriterien Innovationsgehalt, Beitrag zur Regionalentwicklung, Nachhaltigkeit und Kooperation. Fördergeber ist das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, während die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) als zentrale Förderbank beratend begleitet und für die Abwicklung zuständig ist. Interessierte Projektträger in den Zukunftsregionen Niedersachsens können sich fortlaufend bewerben und so aktiv an der Strukturstärkung ländlicher Räume mitwirken.
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