Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes
Förderung für Tierheime in Tirol zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten) und für Investitionszuschüsse zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des laufenden Betriebes von Tierheimen (Tierarzt-, Futtermittel- und Pflegekosten) sowie Gewährung von Investitionszuschüssen zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen. Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren.
Förderfähige Ausgaben
- Tierarztkosten
- Futtermittelkosten
- Pflegekosten
- Investitionskosten für Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung des Tierschutzes (Tierheime)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenaufstellung für den laufenden Betrieb
- Verwendungsnachweise (Rechnungen, Belege)
- Einsicht in die Gebarung
Beschreibung
Diese Förderinitiative richtet sich an gemeinnützige Tierschutz-Einrichtungen in Tirol, namentlich Tierheime, und unterstützt sie sowohl im laufenden Betrieb als auch bei Investitionsvorhaben. Im Fokus stehen der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder behördlich beschlagnahmten Tieren. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung durch Übernahme von Tierarzt-, Futtermittel- und Pflegekosten. Ergänzend werden Investitionszuschüsse gewährt, um die Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen baulich und energetisch zu optimieren und damit zugleich Energieeffizienz und Klimaschutz zu fördern.
Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der jederzeit beantragt werden kann. Förderfähige Ausgaben umfassen Tierarztkosten, Futtermittelkosten, Pflegekosten sowie Investitionskosten für bauliche und energetische Maßnahmen. Als Voraussetzung gilt der Status als anerkannte Tierschutz-Einrichtung. Dem Antrag sind eine detaillierte Kostenaufstellung für den laufenden Betrieb, Verwendungsnachweise (Rechnungen, Belege) sowie eine transparente Einsicht in die Gebarung beizulegen. Durch diese regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass die Mittel effizient und zielgerichtet zum Wohle der Tiere eingesetzt werden. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit erlaubt es Organisationen, flexibel auf aktuelle Bedarfe zu reagieren und so den Tierschutz in Tirol nachhaltig zu stärken.
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