Zuschuss

Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)

In Schleswig-Holstein erhalten Kommunen und kommunal beteiligte juristische Personen Zuwendungen zum Schutz vor Gefahren durch Altlasten sowie für die Wiedernutzung brachliegender Flächen. Gefördert werden Untersuchungen, Sanierungen, Flächenmanagement und -recycling mit Förderquoten bis zu 75 % bzw. 50 %. Anträge laufend bis 30.06.2026 möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 30.06.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Die Förderung dient dem Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen, einschließlich der Untersuchungen verdächtiger Standorte, Sanierungs- und Planungsleistungen sowie Maßnahmen des Flächenmanagements und Flächenrecyclings zur nachhaltigen Flächenbewirtschaftung und Abwehr von Umwelt- und Gesundheitsgefahren.

Förderfähige Ausgaben

  • Historische Erkundung
  • Orientierende und Detailuntersuchungen
  • Sanierungsuntersuchungen und Planungsleistungen
  • Überwachungsmaßnahmen
  • Maßnahmen des Flächenmanagements
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Wiederherrichtung von Gebäuden und Gartenanlagen
  • Kreditbeschaffungs-, Vor- und Zwischenfinanzierungskosten
  • rechtlich erstattbare Kosten Dritter
  • Grunderwerbskosten
  • Kosten für Beschaffung und Betrieb von Fahrzeugen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fläche im Altlastenkataster
  • Durchführung der Maßnahme muss von der zuständigen Behörde angeordnet oder Verantwortlichkeit nach §4 BBodSchG dokumentiert sein
  • Für Sanierungsmaßnahmen: Altlast im Kataster aufgenommen und Gefährdungsabschätzung nach §9 BBodSchG durchgeführt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Erläuterung des Vorhabens
  2. Bewertungsbogen bzw. Klassifizierungsergebnis (bei Untersuchungsmaßnahmen)
  3. Lageplan
  4. Angaben zu bisherigen Maßnahmen und vorhandenen Unterlagen
  5. Kostenermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben
  6. Nachweis über Zuwendungen Dritter (falls vorhanden)

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert kommunale Vorhaben zum Schutz vor Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen. Antragsberechtigt sind Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter sowie juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung. Gefördert werden historische Erkundungen, orientierende und Detailuntersuchungen sowie Sanierungsuntersuchungen und Planungsleistungen. Darüber hinaus umfasst die Förderrichtlinie Maßnahmen des Flächenmanagements und Flächenrecyclings sowie Dekontamination und Entsorgung kontaminierter Böden und Bauabfälle. Mit einer anteiligen Finanzierung von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Untersuchungs- und Managementmaßnahmen und bis zu 50 % für Sanierungs- und Recyclingmaßnahmen bietet das Programm einen starken Anreiz für eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung und zum Schutz von Boden- und Grundwasserressourcen.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Fläche im Altlastenkataster geführt wird und die Maßnahme entweder von der zuständigen Behörde angeordnet oder die Verantwortlichkeit nach § 4 BBodSchG im Antrag dokumentiert ist. Sanierungsmaßnahmen setzen zusätzlich eine Gefährdungsabschätzung gemäß § 9 BBodSchG voraus. Geförderte Ausgaben müssen mindestens 2.000 € (Untersuchungs- und Managementmaßnahmen) bzw. 50.000 € (Sanierung und Flächenrecycling) betragen. Zur Antragstellung sind unter anderem eine Erläuterung des Vorhabens, das Klassifizierungsergebnis, ein Lageplan, Angaben zu bisherigen Maßnahmen, eine Kostenermittlung sowie Nachweise über Zuwendungen Dritter einzureichen. Die Einreichung ist laufend bis zum 30. Juni 2026 möglich. Mit diesem Zuschussprogramm wird die nachhaltige Revitalisierung ehemaliger Industrie- und Gewerbeflächen vorangetrieben und ein Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz geleistet.

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