Zweckzuschuss zur Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung
Bundesweite Förderung zur Organisation und Weiterentwicklung mobiler und stationärer Hospiz- und Palliativangebote in Österreich. Anträge ab 01.01.2022 bis Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Hospiz- und Palliativfonds unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebots. Ziel ist, Palliativpatientinnen und -patienten sowie deren Angehörigen angepasste Unterstützungsleistungen zugänglich und leistbar zu machen und die Grundversorgung durch mobile Palliativteams oder stationäre Hospize zu ergänzen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der im HosPalFG festgelegten Kriterien (Planung, Finanzierung, Qualität und Dokumentation)
- Einreichung eines Subventionsantrags mit Finanzierungsplan
- Erstellung eines Verwendungsnachweises
- Bewilligung nach dem Kärntner Heimgesetz, LGBl. Nr. 7/1996 idgF. (stationäres Hospiz)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Subventionsantrag (Finanzierungsplan)
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Der Zweckzuschuss zur Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung fördert österreichweit die Planung, den Ausbau und die Weiterentwicklung stationärer Hospize sowie mobiler Palliativteams. Mit finanziellen Mitteln aus dem Hospiz- und Palliativfonds trägt der Bund dazu bei, ein flächendeckendes, einheitlich organisiertes Versorgungsangebot zu schaffen, das den besonderen Bedürfnissen von Palliativpatient:innen und ihren Angehörigen gerecht wird. Ziel ist, die Grundversorgung im häuslichen Umfeld durch professionelle Begleitung zu ergänzen und den Zugang zu palliative Betreuungsleistungen leistbar zu gestalten. Fördermittel können fortlaufend ab dem 01.01.2022 bis zur Ausschöpfung des Budgets beantragt werden.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die gemäß Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) sowie den Vereinbarungen zwischen Bund, Sozialversicherung und Ländern Hospiz- und Palliativangebote errichten oder fortentwickeln. Voraussetzungen sind die Einhaltung der im HosPalFG definierten Qualitätskriterien (Planung, Finanzierung, Dokumentation), ein Subventionsantrag inklusive detailliertem Finanzierungsplan sowie ein abschließender Verwendungsnachweis. Stationäre Einrichtungen benötigen zusätzlich eine Bewilligung nach dem Kärntner Heimgesetz (LGBl. Nr. 7/1996 idgF.). Durch klare Vorgaben und ein transparentes Antragsverfahren wird sichergestellt, dass jede Förderung zielgerichtet in den Ausbau palliativer Begleitung investiert und damit die Lebensqualität schwer erkrankter Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen nachhaltig verbessert wird.
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