Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst- und Kultur
Über den Fördergeber
Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung verantwortet das Förderwesen und die rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Kunst und Kultur in Kärnten. Sie setzt die Bestimmungen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001) um und gewährt Basis- und Projektförderungen in den Sparten Bildende Kunst und Design, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Wissenschaft und kulturelle Grundlagenforschung, Volkskultur und Heimatpflege, Elektronische Medien, Fotografie und Film sowie Jahresaktivitäten (Basisfinanzierung). Darüber hinaus betreut die Abteilung Institutionen wie das Museum Moderner Kunst Kärnten (MMKK), koordiniert EU-Förderwesen und internationale Kulturprojekte und stellt umfangreiche Service- und Beratungsleistungen für Antragsteller:innen bereit.
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Mission & Vision
Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur fördert die Vielfalt und Einzigartigkeit der Kärntner Kunst- und Kulturlandschaft durch gezielte finanzielle Unterstützung und rechtliche Begleitung. Sie trägt dazu bei, kulturelle Innovation, Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern und den Dialog zwischen Künstler:innen, Institutionen und Öffentlichkeit zu stärken.
Zielgruppen
Gefördert werden natürliche und juristische Personen, insbesondere Künstler:innen und Kulturschaffende aller Sparten, Kulturvereine und ‑initiativen in Kärnten, Museen, Archive und kulturelle Institutionen, Projektträger:innen öffentlicher und privater Kulturprogramme sowie Organisationen der Volkskultur und des Brauchtumswesens.