Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur

Landesministerium

Über den Fördergeber

Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, ist die zentrale Förderstelle für alle Sparten der Kunst und Kultur im Bundesland Kärnten. Es vergibt finanzielle Beiträge gemäß dem Kärntner Kulturförderungsgesetz und den dazugehörigen Richtlinien für Museen, Archive, baukulturelles Erbe, Brauchtumspflege, Literatur, Musik, darstellende und bildende Kunst, Foto, Film, Kulturinitiativen, Kulturzentren sowie internationalen Kulturaustausch. Darüber hinaus erarbeitet Abt. 14 die Kunst- und Kulturstrategie des Landes, betreibt das Kulturmagazin „Die Brücke“, organisiert digitale Veranstaltungsplattformen (kulturchannel.at, Veranstaltungen Kärnten) und stellt Logos, Formulare und Guidelines für Antrags- und Abrechnungsprozesse bereit.

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Mission & Vision

Die Abteilung 14 der Kärntner Landesregierung verfolgt das Ziel, Kunst und Kultur in Kärnten als Motor für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Identitätsbildung und Innovation zu fördern. Sie unterstützt Kulturschaffende in ihrer künstlerischen Entwicklung, schützt das kulturelle Erbe und setzt Impulse für neue kulturelle Formate. Transparente Vergabeverfahren, barrierefreie Angebote und die Zusammenarbeit mit lokalen, nationalen und europäischen Partnern stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Zielgruppen

Förderberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, GmbH und andere Rechtsformen aus allen Kultursparten in Kärnten: Museen, Bibliotheken, Archive, baukulturelle Institutionen, Brauchtums- und Heimatpflegegruppen, Künstler:innen der Bildenden und Darstellenden Künste, Fotograf:innen, Autor:innen, Musiker:innen, Filmproduzent:innen, Verlage, Kulturinitiativen, Kulturzentren sowie Einrichtungen des internationalen Kulturaustauschs. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Kulturinteressierte, Veranstalter:innen und Publikum, die von den geförderten Projekten profitieren.