Paul und Charlotte Kniese-Stiftung

Öffentliche Stiftung

Über den Fördergeber

Die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt. Sie fördert seit ihrer Gründung die Blinden- und Sehbehindertenfürsorge in Deutschland und unterstützt sowohl einzelne bedürftige Personen als auch Institutionen und Projekte, die sich der Förderung und Betreuung blinder und sehbehinderter Menschen widmen. Die Stiftung arbeitet bundesweit, schnell und unbürokratisch, und ihre Mittel werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Vorstand vergeben.

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Mission & Vision

Zweck unserer gemeinnützigen Stiftung ist es, die Blindenfürsorge zu unterstützen und einzelnen blinden und sehbehinderten Menschen zu helfen. Sofern die Mittel der Stiftung es erlauben, fördert sie darüber hinaus Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Augenheilkunde. Sie verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), ist selbstlos tätig und strebt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke an. Den Kreis der Begünstigten sowie Art und Höhe der Zuwendungen bestimmt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.

Zielgruppen

Die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung richtet ihre Einzelförderung an blinde und sehbehinderte Einzelpersonen in Deutschland, deren Bedürftigkeit durch einen Nachweis belegt sein muss. Darüber hinaus unterstützt sie gemeinnützige Institutionen, Einrichtungen und Projekte, die sich bundesweit der Förderung, Betreuung, Bildung und Rehabilitation von blinden und sehbehinderten Menschen widmen. Zu den geförderten Projekten zählen u. a. Hilfsmittelversorgung, Mobilitäts- und Bildungstraining, kulturelle und musikalische Angebote sowie infrastrukturelle Neubauten und Modernisierungen.