Zuschuss

Förderung der Stiftung Hamburger Hilfsspende (allgemeine Projektförderung)

Einmalige und längerfristige Fördermöglichkeiten (3–5 Jahre) für gemeinnützige Institutionen, Projekte und Aktionen in Hamburg in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung sowie Wohlfahrtspflege und mildtätige Zwecke.

Kultur Bildung Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Projektdauer: 36-60 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Institutionen, Projekte und Aktionen in der Freien und Hansestadt Hamburg in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung sowie Wohlfahrtspflege und mildtätige Zwecke.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeitsbereich in Hamburg
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Projekt oder Aktion in einem der geförderten Bereiche
  • Einzelpersonen sind nicht förderberechtigt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Stiftung Hamburger Hilfsspende bietet in der Freien und Hansestadt Hamburg sowohl einmalige als auch längerfristige Zuschüsse (3–5 Jahre) für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Projekte und Aktionen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung sowie Wohlfahrtspflege und mildtätige Zwecke. Mit einer Projektlaufzeit von 36 bis 60 Monaten unterstützt die Stiftung zukunftsweisende Initiativen, die sich der Verbesserung sozialer, kultureller und bildungsorientierter Angebote in Hamburg widmen. Die Mittelvergabe erfolgt zweimal jährlich: im Mai/Juni sowie im November/Dezember.

Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Institutionen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Hamburg. Zu den Voraussetzungen zählen der Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) und die Durchführung eines Projekts oder einer Aktion in einem der genannten Themenfelder. Einzelpersonen sind ausgeschlossen. Für die Bewerbung sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie der aktuelle Freistellungsbescheid einzureichen. Der Förderantrag ermöglicht interessierten Antragstellenden, eine einmalige Förderung oder eine längerfristige Unterstützung über 3 bis 5 Jahre zu beantragen. Fristgerecht eingereichte Unterlagen werden nach formaler Prüfung im jeweiligen Vergabezeitraum bewertet, um eine nachhaltige Wirkung im Hamburger Gemeinwesen zu erzielen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.