Zuschuss

Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

Unbürokratische Soforthilfe für öffentliche Kulturveranstaltungen und -reihen im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens: Einmaliger Festbetrag von 500 Euro bei mindestens 500 Euro Ausgaben. Antrag online nach Veranstaltung bis 28.01.2027 möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.06. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 500 € einmalig
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 29.06.2026
Projektdauer: 6 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen fördert das Land öffentliche und niedrigschwellige Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum, um kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, ehrenamtliches Engagement zu stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare für Künstler und Fachkräfte
  • Technik- und Sachkosten
  • Miete für Räume und Infrastruktur
  • Organisation und Sicherheitsleistungen
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen und ehrenamtliche Arbeit
  • Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten
  • Investive Ausgaben (Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter)
  • Personal außerhalb des Projekts
  • Bewirtung und Repräsentation
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder wesentlicher Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum NRW
  • Mindestens 500 € förderfähige Ausgaben
  • Veranstaltung bis 31.12.2026 abgeschlossen
  • Keine Doppelförderung
  • Öffentliche und niedrigschwellige Veranstaltung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag über Kultur.Web
  2. Rechnungen und Belege über Ausgaben
  3. Bankverbindung

Bewertungskriterien

  • Einhaltung Fördervoraussetzungen
  • Reihenfolge des Eingangs (Windhundprinzip)
  • Vollständigkeit der Nachweise

Beschreibung

Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen ermöglicht das Land eine unbürokratische Soforthilfe für gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen im ländlichen Raum. Eine öffentliche und niedrigschwellige Kulturveranstaltung oder -reihe, die zwischen dem 29. Juni und 31. Dezember 2026 stattfindet und mindestens 500 € förderfähige Ausgaben aufweist, kann nach Abschluss digital über Kultur.Web beantragt werden. Pro Antragsempfänger:in wird ein einmaliger Festbetrag in Höhe von 500 € ausgezahlt. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe zu stärken, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu fördern.

Förderberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Gefördert werden u. a. Künstler:innenhonorare, Technik- und Sachkosten, Raummieten, Organisation, Sicherheitsleistungen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Maßnahmen zum barrierefreien Zugang. Eigenleistungen, laufende Betriebs- und Verwaltungskosten, Investitionen oder Bewirtung sind ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt ex post, spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende und bis zum 28. Januar 2027 über das standardisierte Online-Formular; es müssen Rechnungen, Belege und Bankverbindung hochgeladen werden. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft nach dem Windhundprinzip und zahlt die Förderung als festen Zuschuss auf ein deutsches Konto aus. Alle Nachweise sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

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