Zuschuss

Projektförderung der BEA-Stiftung ("Jahresprojekte" – 3 Projekte pro Jahr)

Die BEA-Stiftung fördert jährlich drei Projekte – zwei internationale und ein deutsches – die Menschen in materieller oder seelischer Not Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Projektanträge werden laufend entgegengenommen.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 15.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von Projekten, die Menschen in materieller oder seelischer Not "Hilfe zur Selbsthilfe" geben und ihnen ein unabhängiges, menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungsgemäße Ausrichtung des Projekts auf Hilfe zur Selbsthilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Projektantragsformular (Download auf der Website)

Bewertungskriterien

  • Hilfe für Menschen in materieller oder seelischer Not
  • Projekte geben Hilfe zur Selbsthilfe
  • Zwei internationale und ein deutsches Projekt pro Jahr
  • Mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche
  • Bevorzugt kleine, überschaubare Projekte mit persönlichem Kontakt

Beschreibung

Die Projektförderung der BEA-Stiftung „Jahresprojekte“ unterstützt gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen in Deutschland sowie weltweit. Jährlich werden drei Vorhaben ausgewählt – zwei internationale und ein deutsches –, die Menschen in materieller oder seelischer Not wirksame Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 € und deckt 100 % der förderfähigen Ausgaben ab. Projektanträge können fortlaufend bis zum Stichtag für das kommende Kalenderjahr eingereicht werden. Eine Satzungsausrichtung auf Selbsthilfe, zwölfmonatige Projektdauer und ein persönlicher Kontakt zwischen BEA-Stiftung und Projektträger:innen bilden dabei zentrale Voraussetzungen. Besonders gefördert werden Initiativen, die benachteiligte Kinder und Jugendliche stärken, aber auch Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung finden Berücksichtigung.

Die Auswahl basiert auf klar definierten Kriterien: Hilfsangebote für Personen in materieller oder seelischer Not, nachhaltige Selbsthilfekonzepte, die Aufteilung in zwei internationale und ein deutsches Jahresprojekt sowie mindestens ein Vorhaben mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche. Bevorzugt werden kleine, überschaubare Projekte mit intensiver Begleitung durch die BEA-Stiftung. Ein ausgefülltes Projektantragsformular ist bei der Bewerbung vorzulegen. Die Stiftung möchte damit einen Beitrag leisten, dass Menschen in Notlagen ein unabhängiges und menschenwürdiges Leben führen können. Interessierte Projektträger:innen finden das Antragsformular auf der Downloadseite der BEA-Stiftung und können sich zeitnah um eine Aufnahme in den Förderzyklus bewerben.

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