Projektförderung (Förderprojekte) der Alexander Otto Sportstiftung
Förderung von Sportprojekten in Hamburg, insbesondere für sozial benachteiligte Menschen, Jugendliche und Menschen mit Behinderung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Alexander Otto Sportstiftung unterstützt gemeinnützige Sportvereine, Verbände und Schulen in Hamburg bei Projekten, die den olympischen Gedanken fördern und ihre Mitglieder für Olympische und Paralympische Spiele begeistern.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Sportausrüstung
- Investitionen in Sportinfrastruktur
- Sportgestaltung von Schulhöfen
- Miete für Hallenzeiten
- Trainerhonorare / Personalkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Zweckfremde Mittelverwendung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Gemeinnützige Organisation (Verein oder Verband) oder Schule
- Projekt fördert den olympischen Gedanken und begeistert für Olympische und Paralympische Spiele
- Projekt kann ohne eigene Finanzmittel nicht realisiert werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Projektförderung
- Kurzbeschreibung des Vereins/der Schule/des Verbands
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis nach Projektabschluss
Bewertungskriterien
- Eignung des Projekts
- Eingangsdatum des Antrags
Beschreibung
Die Alexander Otto Sportstiftung fördert mit ihrem Programm „Projektförderung (Förderprojekte)“ gemeinnützige Sportvereine, Verbände und Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die den olympischen Gedanken vermitteln und speziell sozial benachteiligte Menschen, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung für Olympische und Paralympische Spiele begeistern. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung von Sportausrüstung, Investitionen in Sportinfrastruktur, die Gestaltung von Schulhöfen, Mieten für Hallenzeiten, Trainer:innenhonorare sowie Trainingslager und Sportreisen. Pro Projekt sind Zuschüsse von bis zu 20.000 € möglich; ein Eigenengagement der Antragsteller:innen ist dabei verpflichtend.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen oder Schulen mit Sitz in Hamburg, deren Projekte ohne Fremdmittel nicht realisierbar wären und den olympischen Gedanken nachhaltig verankern. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, bewilligte Mittel können bis zum 30.11.2026 abgerufen werden. Für die Prüfung sind ein ausgefüllter Antrag auf Projektförderung, eine Kurzbeschreibung der Einrichtung, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Bild-/Video-Dokumentation vorzulegen. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der Stiftung nach Eignung und Eingangstermin des Antrags. Durch diese kontinuierlich offene Förderoption bietet die Alexander Otto Sportstiftung einen verlässlichen Rahmen, um innovative, inklusive und sportpädagogisch wertvolle Vorhaben in Hamburg zu verwirklichen.
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