Zuschuss

Zukunftsfonds Steiermark

Der Zukunftsfonds Steiermark fördert innovative und zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Technologie, Qualifikation, Jugend sowie Kunst und Kultur in der Steiermark.

Wissenschaft Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Steiermark durch Förderung von innovativen und zukunftsweisenden Projekten in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Technologie, Qualifikation, Jugend sowie Kunst und Kultur.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
  • Vereine mit wissenschaftsorientiertem Vereinszweck
  • Forschungseinrichtungen nicht auf Gewinn ausgerichtet

Beschreibung

Der Zukunftsfonds Steiermark fördert als nicht rückzahlbarer Zuschuss innovative und zukunftsweisende Projekte in den Themenfeldern Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Technologie, Qualifikation, Jugend sowie Kunst und Kultur. Mit dem Ziel, den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Steiermark zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Region zu erhöhen, setzt der Fonds seit 2001 jährlich Impulse für nachhaltige Entwicklungen und technologische Durchbrüche. Geflößt werden dabei Mittel in Projekte, die den digitalen Wandel vorantreiben, Forschungskapazitäten ausbauen und kulturelle sowie bildungsorientierte Initiativen nachhaltig fördern. Durch die enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft entsteht ein kreatives Ökosystem, das vielfältige Maßnahmen von Workshops und Publikationen bis hin zu Pilotversuchen in allen Landesteilen unterstützt.

Antragsberechtigt sind steirische Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ohne Gewinnabsicht sowie Vereine mit wissenschaftsorientiertem Vereinszweck, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in der Steiermark nachweisen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit der Organisation sowie die eindeutige Zuordnung des Projektvorhabens zu einem der genannten Förderbereiche. Die Ausschreibungen werden jährlich veröffentlicht; genaue Fristen und Bewerbungsmodalitäten werden jeweils mit der aktuellen Ausschreibung bekanntgegeben. Interessierte Institutionen erhalten damit die Gelegenheit, ihre Forschungsvorhaben und Innovationsprojekte einer unabhängigen Jury zu präsentieren und zur Stärkung des regionalen F&E-Profils beizutragen. Der Fonds bietet so eine Plattform, um zukunftsweisende Ideen in greifbare Ergebnisse zu verwandeln und den Standort Steiermark nachhaltig zu prägen.

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