zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Über den Fördergeber
Die Wohnungsbauförderstellen in Hessen sind die kommunalen und kreislichen Anlaufstellen für die Beantragung von Fördermitteln im wohnungswirtschaftlichen Neubau, der Modernisierung und der Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist der Magistrat zuständig, andernfalls der Kreisausschuss des jeweiligen Landkreises. Die Förderrichtlinien des Landes Hessen werden in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) umgesetzt. Die Wohnungsbauförderstellen prüfen Anträge auf soziale Mietwohnraumförderung, Neubau- und Modernisierungsdarlehen sowie Zuschüsse für barrierefreien Umbau und leiten bei positiver Prüfung die Anträge an die WIBank weiter.
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Mission & Vision
Unser Ziel ist es, in ganz Hessen die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem, sozial gebundenem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sicherzustellen. Durch enge Kooperation zwischen Kommunen, Kreisen und der WIBank fördern wir eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sowie barrierefreien Wohnraum. Wir verstehen uns als kompetente und unbürokratische Servicestelle für Bauherrschaften und bieten eine verlässliche Beratung entlang des gesamten Förderprozesses.
Zielgruppen
Die Förderangebote richten sich an natürliche und juristische Personen, die Wohnraum neu bauen, modernisieren oder barrierefrei umbauen wollen – sowohl zur Selbstnutzung als auch zur dauerhaften Fremdvermietung. Antragsberechtigt sind private Bauherrschaften, kommunale Träger, Genossenschaften und gemeinnützige Wohnungsunternehmen. Insbesondere Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen profitieren von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, um dauerhaft preisgünstigen Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten.